AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen - Elodan Elektrotechnik Daniel Karadeniz

I. Geltungsbereich 
1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerks­betrieb Elodan Elektrotechnik Daniel Karadeniz, Schönblickweg 38, 75217 Birkenfeld, Telefon: +49 152 27790081, E-Mail: info@elodan.de (im Folgenden kurz Elodan Elektrotechnik) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). 
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. 
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. 
4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt. 
5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

II. Widerrufsrecht für Verbraucher 
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unterneh­merkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt. 

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 
1. Vertragsschluss und Vertragssprache 
1.1 Auf Anfrage des Kunden erstellt Elodan Elektrotechnik, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglich­keit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber Elodan Elektrotechnik zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei Elodan Elektrotechnik ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindli­chen Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen der Elodan Elektrotechnik und dem Kunden zu Stande, spätestens aber mit Liefe­rung der Ware.
1.2 Angebote von Elodan Elektrotechnik gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Ange­bot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde. 
1.3 Vertragssprache ist deutsch
2. Lieferung
Elodan Elektrotechnik liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt 
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten. 
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rech­nung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
Mit der Auftragsbestätigung (siehe Punkt III.1.1) werden 20% der Auftragssum­me als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme (netto) fällig. Elodan Elektrotechnik stellt dem Kunden gegenüber hierzu eine gesonderte Rechnung.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Elodan Elektrotechnik (nachfolgend: Vorbehaltsware). 
3.4 Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes: 
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Elodan Elektrotechnik bis zur Erfüllung sämtlicher Elodan Elektrotechnik gegen den Kunden zustehender Ansprü­che, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. 
Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sicherge­stellt wird, dass die Zahlung an Elodan Elektrotechnik erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. 
Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht. 
Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Elodan Elektrotechnik, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereig­nen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Elodan Elektrotechnik. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmer­kunde Elodan Elektrotechnik unverzüglich zu benachrichtigen. 
Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Elodan Elektrotechnik ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Elodan Elektrotechnik abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen. 
Auf Verlangen von Elodan Elektrotechnik hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Elodan Elektrotechnik die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Elodan Elektrotechnik wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Elodan Elektrotechnik freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. 
4. Gewährleistung 
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt. 
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Elodan Elektrotechnik über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzliefe­rung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst. 
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
5. Haftung 
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Elodan Elektrotechnik nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Elodan Elektrotechnik dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regel­mäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen 
1. Geltungsbereich/ Verweis 
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingun­gen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden. 
2. Kosten 
2.1 Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen. 
2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch Elodan Elektrotechnik nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt. 
2.3 Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können. 
2.4 Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Repa­raturauftrages umfasst waren. 
2.5 Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt. 
2.6 Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleis­tungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages aus­geführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind. 
3. Kündigung 
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die Elodan Elektrotechnik zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt Elodan Elektrotechnik Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zah­lungsfrist zu. 
4. Zahlungen 
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Elodan Elektrotechnik kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlan­gen.
5. Mitwirkungspflichten 
5.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. 
5.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen Anschlusses auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Ma­terialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind. 
5.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Elodan Elektrotechnik nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen. 
5.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt. 
6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage 
6.1 Die Angaben von Elodan Elektrotechnik über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. 
6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von Elodan Elektrotechnik nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaf­fungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessene Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten. 
7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden 
7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. 
7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benut­zung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen. 
8. erweitertes Pfandrecht 
8.1 Elodan Elektrotechnik steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu. 
8.2 Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 
9. Gewährleistung 
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Elodan Elektrotechnik unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Elodan Elektrotechnik Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Elodan Elektrotechnik für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

V. Schlussbestimmungen 
1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO 
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@elodan.de  
Elodan Elektrotechnik ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 
2. Elodan Elektrotechnik beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen Elodan Elektrotechnik und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbrau­cher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

KONTAKT: 
Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon:      07851/7957940
Fax:             07851/7957941
E-Mail:        mail@universalschlichtungsstelle.de
Webseite:   www.verbraucher-schlichter.de

3. Elodan Elektrotechnik hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen. 
4. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von Elodan Elektrotechnik vereinbart. 
5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die Muster-GmbH ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

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